FAQ

Häufige Fragen

Hier wollen wir grundlegende Fragen beantworten, die häufig an die Fachschaft heran getragen werden.

Dabei sind Anregungen immer willkommen.

Wenn euch noch etwas unklar ist oder ihr Weitergehendes wissen wollt, dann schreibt uns doch!

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Warum muss ich eine HA schreiben und wie läuft das?

 

Zum Grundstudium gehört auch das Modul Rechtswissenschaftliche Fallbearbeitung.

Das heißt, ihr müsst drei Hausarbeiten schreiben und bestehen - je eine pro Pflichtfach und über den Stoff des 1. oder 2. Semesters.

Ihr meldet euch für die Hausarbeiten wie für die Prüfungen rechtzeitig über Agnes an. Der Anmeldezeitraum ist in diesem Semester vom Montag, dem 04.01.10 bis Freitag, dem 15.01.10. 

Wie bei jeder anderen Prüfung habt ihr auch bei den Hausarbeiten 3 Versuche.

Es empfiehlt sich, in den ersten Semesterferien nur eine HA zu schreiben, denn die Ferien sind kürzer und es ist wahrscheinlich auch das erste Mal, dass ihr eine wissenschaftliche Arbeit erstellt.

Eine juristische Hausarbeit stellt auch noch einmal eine besondere Herausforderung dar, denn sie erfordert einen ganz bestimmten Aufbau und es wird natürlich der Gutachtenstil verlangt.

Nehmt euch daher nicht gleich zuviel vor, denn es kann euch Frustration und unnötig viel Stress bereiten.

Zuletzt soll eine Hausarbeit auch dazu dienen, dass ihr euch in eine Materie einarbeitet, gewisse Methodik erlernt und das gewählte Fach vertieft.

Es geht nicht darum, schnell alle Module des Grundstudiums abzuhaken.

In den Sommerferien habt ihr vielleicht schon genug Übung und auch ausreichend Zeit, um euch an zwei Hausarbeiten zu wagen.

Wie lange die Bearbeitung solch einer HA dauert, lässt sich pauschal schwer festlegen. Je nachdem, wie diszipliniert ihr seid, werdet ihr drei Wochen, eine oder die ganzen Ferien lang dran sitzen.

Auch wie viele Stunden am Tag ihr daran arbeitet, kann euch keiner vorher sagen. Denkt einmal selbst darüber nach, wie ihr sonst so mit Verpflichtungen umgeht. Zieht ihr die Sache gleich zu Anfang mit Elan durch, leistet ihr euer Pensum kleckerweise über Wochen verteilt ab oder schiebt ihr es bis auf den letzten Drücker hinaus und mutiert dann zum Arbeitstier? Nicht anders wird es mit der HA sein.

 

Für das Bestehen eurer drei Hausarbeiten habt ihr aber Zeit bis zum 5. Semester. Das bestandene Modul Rechtswissenschaftliche Fallbearbeitung müsst ihr nämlich erst bei der Anmeldung zum universitären Schwerpunkt vorweisen.

Das Thema der jeweiligen Hausarbeit wird vom Lehrenden in der letzten Vorlesungswoche oder der darauf folgenden Woche bekannt gegeben. Informationen zu den Ausgabeterminen finden sich auf der Internetseite der Fakultät oder auf der Seite des Lehrstuhls. Das gleiche gilt für den Termin der Abgabe, der meist auch auf dem Aufgabenblatt selbst vermerkt ist. Meist ist der späteste Abgabetermin der erste Vorlesungstag des neuen Semesters. Die Abgabe erfolgt beim Lehrstuhl selbst.

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Wie schreibe ich eine juristische Hausarbeit?

 

Wer vor der ersten Hausarbeit steht, weiß oft nicht so recht, wie genau er das nun anpacken soll und was ihn da erwartet.

Wir wollen versuchen, euch an dieser Stelle ein paar Hinweise zu geben.

Es gibt zahlreiche Texte und Veranstaltungen, die euch beim Erstellen eurer HA helfen sollen. So lohnt sich im Wintersemester zum Beispiel ein Blick auf das Programm des Juratags - manchmal werden Vorträge zum Thema Hausarbeit angeboten. Auch bieten die Lehrstühle auf Nachfrage häufig nützliches Material.

Dann lohnt sich auch immer die Teilnahme an einem der Kurse vom Computerpool. Dort werden euch die technischen Widrigkeiten, mit denen man beim Erstellen einer wissenschaftlichen Arbeit stets konfrontiert wird, näher erläutert.

Nun folgen ein paar Leitlinien, die sich beim HA schreiben gut bewährt haben.

 

1. Nach Erhalt der Sachverhalte

Wenn ihr den Sachverhalt erhalten habt, setzt ihr euch am besten hin und lest ihn in Ruhe und auch mehrmals durch. Unterstreicht nicht gleich wild alles, lest erstmal nur. Und rennt auf keinen Fall gleich in die Bibliothek wenn ihr noch völlig planlos seid - das macht nur Panik.

 

Nachdem ihr meint, dass ihr beim Lesen alles erfasst habt, könnt ihr zum Stift greifen. Macht euch Vermerke am Rand: Fragen, die sich euch stellen, Dinge, die ihr nicht gleich versteht, auch Normen, die euch spontan einfallen. Unterstreicht im Text die Stellen, die euch wichtig erscheinen. Vermerkt Sachen, die euch irgendwie auffallen oder seltsam vorkommen - hier liegen häufig die Probleme und euer Bauchgefühl kann dafür oft ein guter Hinweis sein.

 

 

Bisher unterscheided sich eure Vorgehensweise nicht sehr von der Herangehensweise an eine Klausur. Der tolle Unterschied ist bloß, dass ihr mehr Zeit habt. Deshalb ist es durchaus sinnvoll, bevor man sich in der Fachliteratur verliert, einmal ganz schlicht den Sachverhalt der HA mit so wenig Hilfsmitteln wie möglich durchzulösen soweit ihr kommt. Nehmt euer Gesetz, vielleicht auch ein Kurzlehrbuch oder ein Skript zu Hilfe und schreibt eure Lösung auf, wenn auch nur in Stichpunkten.

 

2. Nicht den Überblick verlieren

Nun habt ihr einen ersten Überblick, einen Plan, worauf das Ganze hinaus laufen soll. Versucht auch später, wenn ihr euch in einen Streitstand oder ein Problem des Falls vertieft, stets, euren Gesamtplan nicht aus den Augen zu verlieren, sonst erleidet ihr Frustrationen.

Es ist auch sehr hilfreich, wenn ihr euch Gleichgesinnte sucht, die dieselbe HA schreiben. Schon von Anfang an lohnen sich Treffen, um sich auszutauschen. Vielleicht noch bevor ihr in die Bibliothek geht, nur mit eurer groben Lösungsskizze kann der Diskurs in der Gruppe sehr fruchtbar sein.

Auch habt ihr dann eine erste Reaktion, die ein Hinweis sein kann, ob ihr auf der richtigen Fährte seid. Tauscht euch aus, arbeitet im Team, achtet gegenseitig darauf, dass ihr euch nicht zu sehr in Details verliert. Gruppenarbeit kann ungemein motivieren.

Aber bleibt dabei auch stets selbstständig genug, dass die Arbeit, die ihr am Ende abgebt, auch euer individuelles Ergebnis ist.

 

3. In der Bibliothek

Nun zur Bibliothek. Ihr habt den Sachverhalt so weit es geht bearbeitet und steckt nun an Problemstellen, an denen ihr nicht so recht weiter wisst.

Das ist der Moment, sich zu belesen. Ihr seid hierfür am besten in einer Bibliothek aufgehoben.

Zum Umgang mit Bibliotheken allgemein bieten die Bibliotheken selbst oft zu Anfang des Wintersemesters Kurse an. Habt ihr die verpasst und fällt euch das Heraussuchen der gewünschten Literatur schwer, dann fragt doch Freunde oder Komillitonen aus den höheren Semestern, ob sie euch eine kurze Einführung geben können.

Welche Bib sollt ihr nutzen? Es gibt natürlich die Zweigbibliothek Rechtswissenschaften in der Fakultät selbst. An dieser Stelle ein kleiner Appell: denkt daran, dass ihr nicht die einzigen in der Bib seid. Beachtet die Hausordnung und nehmt Rücksicht auf andere.

Außerdem ist die Bibliothek nicht Mallorka, wo es heißt, wer zuerst sein Handtuch auf die Liege legt, der darf sie pachten bis zum Abend.

Bloß, weil viele die gleichen Bücher nutzen wollen wie ihr, müsst ihr euch nicht in karrierewütige Egoisten verwandeln. Es hat sich die schlechte Gewohnheit eingeschlichen, morgens auf die Öffnung der Bib zu lauern, dann so viele Bücher wie möglich zu hamstern und auf einen begehrten Platz zu legen und dann erst mal für drei Stunden einen Kaffee trinken zu gehen.

Sicher müsst ihr die Bücher irgendwie benutzen und es spricht auch nichts dagegen, sie früh zu reservieren. Doch dann arbeitet bitte auch zügig mit dem Buch, nicht mit 10 Büchern gleichzeitig, und stellt es dann so schnell wie möglich zurück, dass andere es nutzen können.

Die eintscheidenden Stellen könnt ihr auch kopieren, eine Kopierkarte mit 100 Kopien kostet 5 Euro und gibt es links vom Foyer UL 9.

Auch solltet ihr an die negativen Aspekte denken: habt ihr einen Laptop dabei, dann lasst ihn nicht lang unbeaufsichtigt und schließt ihn besser an. Oft genug werden Wertsachen gestohlen. Es kann auch passieren, dass eure Arbeiten gestohlen werden, auch ohne, dass ihr es merkt - daher unbedingt mit Kennwort schützen, wenn ihr verhindern wollt, dass ihr wegen Betrugsversuch durchfallt, auch wenn ihr selbst nichts gemacht habt.

 

Aber zurück zum Eigentlichen. Neben der Rewi Bib gibt es viele andere Bibliotheken, an denen ihr konzentriert arbeiten könnt. Das wären unter anderen:

Das Grimmzentrum

Die Bibliothek der FU, die sogar Sonntags geöffnet ist

Die Staatsbibliothek (Haus 1 und 2) oder

Die Zentralbibliotheken des Landes Berlin (z.B. Amerika Gedenk)

Diese und andere Bibliotheken können eine gute Alternative zu der oft hoffnungslos überfüllten Bib in der Fakultät sein.


4. Allgemeine Tips zur Anfertigung:

Wie geht ihr nun vor?

Das entscheidende habt ihr bereits: eure Skizze oder auch Gliederung.

Im Grunde genommen tut ihr nun nichts weiter, als sie immer mehr anzufüttern. Bei unwichtigen Stellen nur einen Satz verlieren, bei Problemen die Streitstände möglichst reflektiert wiedergeben. Dabei helfen euch die Lehrbücher und Kommentare, die auf immer mehr Literatur verweisen.

Versucht bei all dem immer, euch an eurer Gliederung zu orientieren und den Sachverhalt nicht aus den Augen zu verlieren.

Tauscht euch zwischendurch mit anderen aus, aber lasst euch auch nicht verrückt machen.

Vor allem geht es bei der Anfertigung der HA darum, dass ihr euch differenziert mit der Problematik des Sachverhalts auseinandesetzt und nicht nur irgendwelche Lehrbuchpassagen abschreibt, dass ihr überzeugend argumentiert und, das Ah und Oh, um einen schönen Gutachtenstil.

 

5. Die Form

Zu einer wissenschaftlichen Arbeit gehört auch immer der richtige Aufbau und eine ordentliche Form. Wie genau eure Arbeiten auszusehen haben, also welche Schriftgröße, wieviele Seiten, welche Schriftart etc. ist meist auch auf dem Aufgabenblatt vermerkt.

Wichtiger Bestandteil einer jeden HA sind:

Deckblatt, Sachverhalt, Gliederung und Literaturverzeichnis

dann das Gutachten

und dann noch eure Unterschrift mit Datum!

Wie genau das auszusehen hat, dazu halten die Lehrstühle oft Materialien bereit. Es gibt aber noch zahlreiche andere Informationsquellen, zum Beispiel das Internet, hierzu. Seht euch einfach mal um.

 

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Wie erhält man BZQ-Punkte?

 

Für einen erfolgreichen Abschluss des Jurastudiums an der Humboldt-Universität reicht das Fachstudium allein nicht aus. Es müssen auch Zusatzqualifikationen erworben werden.

Nach der neuesten Studien- und Prüfungsordnung PO 2008, nach der sich das Studium in Module teilt, müssen die Studierenden bis zur Anmeldung zum Examen insgesamt 240 Studienpunkte erwerben wovon 30 auf die berufsfeldbezogenen Zusatzqualifikationen (Module BZQ I bis III) entfallen.

 

BZQ I - Schlüsselqualifikationen

Für das erfolgreich bestandene Modul BZQ I müssen mindestens 10 Studienpunkte (SP) in mindestens 2 Veranstaltungen erworben werden. Man kann BZQ I Punkte noch bis zur Anmeldung zum Examen sammeln und sogar darüber hinaus, denn für die Anmeldung sind nur 4 SP erforderlich. Allerdings sind 10 SP notwendig, um das Modul an der Humboldt-Universität abzuschließen.

Die Veranstaltungen sollen einen praktischen Bezug vermitteln und zielen mit Hinblick auf das Jurastudium oft auf kommunikative Fähigkeiten ab,so zum Beispiel Kurse in Rhetorik und Verhandlungsmanagement, aber auch die Simulation des Europäischen Gerichtshofs (Modelling European Court, MEUC).

Wieviele SP man für welche Veranstaltungen bekommt ist sehr unterschiedlich und hängt natürlich auch vom Zeitaufwand und von der Art des Leistungsnachweises ab.

Schlüsselqualifikationen kann man auf verschiedenen Wegen sammeln:

Angebote des Career Centers:

Auf den Seiten des Career Centers gibt es einige Kurse für Juristen, die auch vom Prüfungsausschuss als Schlüsselqualifikationen anerkannt werden. Ihr solltet das vor der Anmeldung überprüfen. Eine Liste findet ihr hier auf den Seiten des Studien- und Prüfungsbüros.

Diese Kurse sind sehr beliebt, denn es melden sich auch Nichtjuristen dafür an. Daher empfiehlt es sich, sich pünktlich anzumelden. Das heißt genau gesagt, ihr müsst möglichst schon 10 Minuten vor Freischaltung am Bildschirm sitzen und dann sehr schnell klicken. Ein bisschen Glück gehört auch dazu.

Die Studienpunkte werden angerechnet, wenn ein Kurs bestanden ist - gute Noten sind also keine Voraussetzung. Der Kurs ist bestanden, wenn ihr 80% der Veranstaltungszeit anwesend wart und einen Test bzw. Beitrag absolviert habt. Das Career Center stellt Leistungsnachweise aus, die im Studien- und Prüfungsbüro der Juristischen Fakultät zwecks Anrechnung im Original vorgelegt und in Kopie eingereicht werden müssen. Informiert bei Kursbeginn den Dozenten darüber, dass ihr einen solchen Nachweis braucht.

Angebote der juristischen Fakultät:

Die Fakultät selbst bietet auch einige Veranstaltungen zum Erwerb von Schlüsselqualifikationen an. Diese findet ihr im Vorlesungsverzeichnis unter dem Stichpunkt Schlüsselqualifikationen.

Jedes Semester wird zum Beispiel der Kurs Evaulation der Lehre angeboten, an dem die Fachschaft mitwirkt und der 2 SP bringt.

Die Leistungsnachweise können hier ganz unterschiedlich ausfallen. Mal ist es eine Präsentation, mal die Teilnahme an einer Tagung oder auch das Schreiben eines Berichts. In der Regel bringen diese Kurse 2-3 SP.

 

BZQ II - fachorientierte Fremdsprache

Um das Modul BZQ II angerechnet zu bekommen, müsst ihr 5 SP sammeln. Ihr müsst das Modul bis zur Anmeldung zur universitären Schwerpunktprüfung (in der Regel im 5. Semester) abgeschlossen haben, denn es ist eine der Voraussetzungen für die Zulassung.

Meist bekommt ihr SP entsprechend den Semesterwochenstunden (SWS) gutgeschrieben. Also ein vierstündiger Kurs in einem Semester bringt euch 4 SP.

Um die SP zu erhalten, müsst ihr wieder eine Art von Leistungsnachweis erbringen, meist eine zweistündige Klausur (wieder: bestehen genügt).

Leistungsnachweise des Sprachenzentrums, ausländischer Universitäten sowie Nachweise über die erfolgreiche Teilnahme an der Deutsch-Polnischen Rechtsschule müssen zur Anerkennung im Studien- und Prüfungsbüro im Original vorgelegt und in Kopie eingereicht werden.

FRS-Zertifikate werden automatisch im Studien- und Prüfungsbüro erfasst und auch hier ausgegeben. Nochmal: der Nachweis über den Erwerb fachorientierter Fremdsprachenkenntnisse ist Voraussetzung für die Zulassung zur universitären Schwerpunktprüfung.

BZQ II Punkte bekommt ihr durch:

Die Teilnahme an fachorientierten Sprachkursen des Sprachenzentrums

Das müssen Kurse der UNIcert Stufe II oder III sein und sie müssen einen Bezug zu Jura aufweisen. Sprachkurse allein reichen nicht aus.

Es gibt Angebote vor allem in Französisch und Englisch, darüber hinaus eher selten etwas mit ausreichendem Rechtsbezug.

Die Anmeldung erfolgt wie bei den Kursen des Career Centers online auf den Seiten des Sprachenzentrums. Meistens sind sie kostenpflichtig.

Fremdsprachiges Rechtsstudium - FRS

Es gibt auch die Möglichkeit, FRS Kurse zu belegen. Hier lernt ihr nicht nur rechtsspezifische Vokabeln sondern werded gleich in das Rechtssystem des anderen Landes eingeführt.

FRS Kurse sind somit die aufwendigsten, aber sicherlich auch die lehrreichsten Angebote unter den BZQ II Kursen.

Die FRS Kurse erstrecken sich meist über zwei Semester mit jeweils 4 Semesterwochenstunden (SWS). Sie bringen euch insgesamt also 8 SP.

Am Ende erwartet euch eine Klausur und eine mündliche Prüfung.

Die Anmeldung für die FRS Kurse erfolgt zu Beginn des Wintersemesters an einem zentralen Termin, der rechtzeitig bekannt gemacht wird. Bei dieser Veranstaltung werden euch die FRS Angebote kurz vorgestellt, ihr müsst dann als Teil der Anmeldung einen schriftlichen Test ablegen. Danach schreibt ihr euch in die Listen eures gewünschten Kurses ein und es wird euch einige Tage danach mitgeteilt, ob ihr einen Platz erhalten habt oder nicht.

Es gibt FRS Kurse in Spanisch, Französisch, Russisch oder Englisch.

Angebote im Vorlesungsverzeichnis

Gelegentlich werden von der Fakultät Lehrveranstaltungen mit rechtsspezifischen Inhalt angeboten, die in einer Fremdsprache durchgeführt werden. Ein Blick ins Vorlesungsverzeichnis lohnt sich.

Auslandsstudium

Deutsch-Polnische Rechtsschule

Interessenten können sich auf der Homepage näher hierzu informieren.

 

BZQ III - Praktikum

Spätestens bis zum Staatsexamen müsst ihr auch ein dreimonatiges oder 13 wöchiges Praktikum absolviert haben. Dieses Modul BZQ III bringt euch 15 Studienpunkte.

Ihr müsst dabei nicht am Stück drei Monate Praktikum ableisten. Ihr könnt an bis zu drei verschiedenen Stellen mit jeweils einer Mindestdauer von 4 Wochen Praktika absolvieren. Wieviele Stunden ihr dabei in der Woche abeisten müsst (mindestens 12h) und noch weitere ausführlichere Informationen findet ihr auf den Seiten des GJPAs.

Entscheidend ist, dass ihr das Praktikum während der vorlesungsfreien Zeit und nach Studienbeginn absolviert und es durch einen Volljuristen angeleitet wird, der rechtsprechend, rechtsberatend oder rechtsanwendend tätig ist.

 

Solltet ihr noch Fragen haben, dann lohnt sich ein Blick auf die Seiten des Studien- und Prüfungsbüros. Dieses hat sehr ausführliche Informationen zum Studienverlauf zusammengestellt. Oder fragt uns, vielleicht wissen wir weiter.


Frage gestellt von: allen
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Hilfe, die Klausuren stehen an!

Tipps zum erfolgreichen Überstehen einer Klausur

 

Sicher, das Semester hat gerade erst angefangen und keiner möchte etwas hören von Prüfungsstress und Klausurenpanik. Vor allem die Neulinge unter euch sollten diesen Artikel zu Anfang einfach überblättern, denn es bringt nichts, sich verrückt zu machen, wenn dazu gar kein Anlass besteht.

Für euch ist es erst mal wichtiger, eure Mitstudenten kennen zu lernen und gemeinsam herauszufinden, wo sich was auf dem Campus befindet und auch ein wenig zu verstehen, was die Professoren in den Vorlesungen euch da eigentlich erzählen. Über Prüfungen müsst ihr euch erstmal, trotz des vielen Examensgetuschels, keine Gedanken machen. Das kommt schon noch viel zu früh.In ein paar Wochen, vielleicht so um Weihnachten, könnten sich dann vielleicht ein paar Fragen gesammelt haben, wie man denn nun eigentlich so eine vermaledeite Falllösung erstellt. Dann lohnt es sich vielleicht, hier mal reinzugucken.

Und für die anderen, die schon länger mit dabei sind, soll das nur mal eine kleine Zusammenfassung all der nützlichen, gut gemeinten Tipps unserer AG-Leiter sein, die sich semesterlang an uns den Mund fusselig reden.

 

Fallfrage beachten

 

Wenn ihr die Klausur bekommt, lest erst einmal in Ruhe den Fall und die Aufgabenstellung durch. Tut dies sorgfältig, damit ihr auch alle wichtigen Probleme sehen und verstehen könnt. Verfallt nicht gleich in Panik, wenn die Anforderungen zu hoch erscheinen. Auch wenn man das manchmal nicht glauben mag, aber es wird nicht Unmenschliches von uns erwartet und wenn man nur irgendwie versucht, die Sache anzupacken, wird das vom Prüfer auch gewürdigt. Es geht vor allem anfangs darum, zu zeigen, dass man den juristischen Stil erlernt, den Aufbau beherrscht und in etwa weiß, wie ein Gutachten zu erstellen ist. Prüfungen sind Ausnahmesituationen und während eurer Teilnahme beweist ihr, wie tough und stressresistent ihr seid.

Wenn ihr nun Sachverhalt und Fallfrage verstanden habt, lohnt es sich wirklich, eine knappe Lösungsskizze zu erstellen, an der ihr euch während des Schreibens orientieren könnt. Hierbei werdet ihr erstmal fallrelevantes Gelerntes los, ordnet eure Gedanken und verschafft euch einen Überblick.

Beachtet die Fallfrage, also geht nur auf das ein, was tatsächlich von euch gefragt wird. Oftmals verrennt man sich, wenn man einfach drauf los löst und dabei den Knackpunkt der Klausur verpasst.

Sollte die Klausur mehrere Fallfragen beinhalten, ist es ratsam, die Reihenfolge auch bei der Lösung zu beachten. So gut wie immer denkt sich der Klausurensteller auch etwas dabei und möchte euch damit ein Stück weit entgegenkommen.

Ihr solltet so genau wie möglich am Sachverhalt arbeiten und diesen auch in eure Arbeit mit einbeziehen. Die Korrekturassistenten wollen eure Lösung zu dem konkreten Sachverhalt sehen und nicht etwas, was sie auch in Lehrbüchern nachlesen können.

 

Zeitmanagement üben

 

Wieder heißt es, eine Lösungsskizze lohnt sich und verschafft einem am Ende mehr Zeit. Dadurch bekommt eure Klausur leicht einen sinnvollen Aufbau, der es für euch und den Korrekturassistenten einfacher macht, eure Gedankengänge nachzuvollziehen.

Setzt Schwerpunkte in eurer Klausur. Man bekommt mit der Zeit ein Gespür dafür, worauf es dem Prüfer im Sachverhalt besonders ankommt. Stoßt ihr beim Lesen auf etwas, dass euch irgendwie komisch erscheint, ist das meist ein Zeichen dafür, dass es darauf besonders ankommt. Das sind die großen Probleme, die ausführlich bearbeitet werden müssen. Unwichtigeres solltet ihr dagegen knapp abhandeln. Durch Schwerpunktsetzung gewinnt ihr Zeit und zeigt, dass ihr auch durchdenkt, was eigentlich von euch gefragt wird.

Es lohnt sich auch (und da es so logisch erscheint nimmt man sich auch immer vor, es tatsächlich einmal zu tun), vor der Klausur zu Hause einfach einmal das Ausformulieren zu üben. Erst, wenn man so eine Falllösung niederschreibt, erkennt man, wie leicht oder schwer es einem wirklich fällt. Gerade durch häufiges Üben wird man routiniert und hält sich dann in der Klausur nicht mit Unwesentlichem auf. Das ist sicher arbeitsintensiv, aber zeittechnisch lohnt es sich.

 

Zielgruppe beachten

 

Darauf kommt es wirklich an. Überlegt euch einmal, wer da eure Klausur lesen wird: unterbezahlte, lustlose, überarbeitete, vielleicht auch müde Korrekturassistenten, die viel zu viel zu tun haben. Eine unleserliche, verworrene Klausur führt da schnell zu Aggressionen. Also wenn möglich, beachtet folgendes:

Gliedert sinnvoll. Nicht zu sehr zergliedern, dass es mehr Überschriften als Inhalt gibt, aber auch keinen durchgehenden Text, bei dem die einzelnen Gedankengänge nicht erkennbar sind. Wenn eure Zeit sehr knapp bemessen ist, macht wenigstens Absätze, so dass zu sehen ist, wann ein Problem abgearbeitet ist.

Versucht, euren Leser an die Hand zu nehmen und zu führen. Besonders freuen wird er sich über fallrelevante Normen an der richtigen Stelle. Dann kann er ein Häkchen machen und hangelt sich so fröhlich von Paragraph zu Paragraph durch eure Klausur, ohne die gute Laune zu verlieren.

Achtet auf eure Sprache, juristischer Stil ist gefragt. Oftmals werden gute Argumente nicht als solche gewürdigt, weil sie zu umgangssprachlich formuliert sind. Gebt ihr denen aber eine juristische Färbung, führt das weiter zu freudigen Häkchen.

Und überlegt, was ihr von einem Text erwartet: ein verständlicher Aufbau und eine leserliche Schrift sind nie verkehrt. Bleibt übersichtlich und vermeidet Querverweise. Wenn ihr Fußnoten habt, ist es sinnvoll, eine Seite anzulegen, auf die ihr diese alle schreibt und dann in der Klausur darauf zu verweisen.

Wenn Gleiches kommt, könnt ihr nach oben verweisen, sonst wird es nicht nur für euch langweilig.

Und schließlich übertreibt es nicht zu sehr mit euren Abkürzungen, wenn ihr Frustrationen vermeiden wollt. Wenn ihr abkürzt, schreibt das Wort einmal aus und dann eure Abkürzung in Klammern dahinter. Dann weiß man immer, was ihr meint.

 

Vier gewinnt, ich bin am Badesee

 

Im Verlauf des Studiums bekommt man viel zu viele gut gemeinte Ratschläge. Viele Tipps, die einem immer wieder über den Weg laufen erscheinen sehr nützlich und sinnvoll, doch hält man sie dann doch nie so richtig ein. Manchmal muss man sich auch ein wenig verrennen oder Fehler machen, eh man für sich den Dreh heraus hat.

Einen Ratschlag aber, den man mir gab, habe ich mir tatsächlich zu Herzen genommen. Im Studium sollte man sich mit Themen beschäftigen, die einen besonders interessieren. Wozu sonst hat man das Fach gewählt? Und gerade im Jurastudium, wo es oft sehr gehetzt einhergehen kann und ein hoher Leistungsdruck besteht, verliert man schnell die Freude an den Inhalten. Aber wenn man sich ein bisschen ausführlicher mit dem Stoff beschäftigt und nicht immer nur mit der Zielsetzung herangeht, gerade so durchzukommen, sondern ruhig auch mal ein wenig ehrgeizig ist, macht sich die Mühe meist bezahlt.

Schließlich ist nichts motivierender als Erfolg.

 

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Was ist, wenn ich in einer Grundlagenklausur durchfalle?

Zum Grundstudium gehört auch das Modul Grundlagen des Rechts. Dieses bringt euch 12 Studienpunkte (SP).

Dafür müsst ihr zwei Grundlagenfächer besuchen und die dazugehörige Klausur bestehen. Angebote findet ihr im Vorlesungsverzeichnis.

Ihr könnt natürlich auch mehr als zwei Grundlagenfächer besuchen, es werden euch jedoch nur zwei für euer Modul angerechnet. Für den Abschluss des Moduls und der Anrechnung eurer SP reicht das Bestehen der Abschlussklausur aus.

Solltet ihr eine Klausur der Grundlagenfächer nicht bestehen oder seid ihr krank oder anderweitig verhindert, dann habt ihr verschiedene Möglichkeiten: ihr könnt entweder die Klausur im nächsten Jahr (nochmal) schreiben, wenn denn eine angeboten wird. Dabei steht es euch frei, wie intensiv ihr die Vorlesungen besucht, entscheidend ist die bestandene Klausur am Ende. Oder ihr besucht ein anderes Grundlagenfach im nächsten Semester und schreibt da die Klausur.

Für jede Klausur habt ihr immer drei Versuche, auch für die Grundlagenfächer. Da in der Regel im Laufe des Jahres 4 bis 5 Vorlesungen zu den Grundlagen des Rechts angeboten werden, habt ihr also sehr viele Versuche.

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Was mache ich, wenn ich meine TAN Liste verloren habe?

Ausführliche Infomationen findet ihr im FAQ von Agnes.

Hier ein Auszug:

Teilen Sie dem AGNES-Team (agnes(at)hu-berlin.de) unverzüglich mit, dass Sie Ihre TAN-Liste verloren haben.

Es gibt 3 Möglichkeiten, eine neue TAN-Liste zu bekommen. Diese neue Liste ist sofort aktiv und damit benutzbar, alle TANs der alten Liste werden automatisch gelöscht.

  • Per Post:
    Teilen Sie uns per E-Mail
    • Ihren Namen,
    • Ihre Matrikelnummer und
    • Ihre Adresse
    mit. Wenn die Adresse mit der an der Humboldt-Universität erfassten Adresse übereinstimmt, erzeugen wir Ihnen eine neue TAN-Liste und schicken Ihnen diese per Post. Beachten Sie jedoch, dass die Zustellung per Post einige Tage dauern kann.
    Aus Sicherheitsgründen ist der Versand per Post nur an die bei der HU erfasste Adresse möglich. Sollte sich Ihre Adresse geändert haben, lassen Sie diese durch die Studierendenverwaltung korrigieren oder wählen Sie eine der anderen Möglichkeiten um eine neue TAN-Liste zu bekommen.
  • Persönlich:
    In dringenden Fällen ist es möglich, die TAN-Liste direkt bei dem für Sie zuständigen Prüfungsbüro während der Sprechstunde abzuholen.
    Bringen Sie
    • Ihren Studierendenausweis und
    • ein gültiges Personaldokument
    mit.
  • Vollmacht:
    In dringenden Fällen ist es möglich, die TAN-Liste direkt bei dem für Sie zuständigen Prüfungsbüro während der Sprechstunde von einem Bevollmächtigten abholen zu lassen.
    Der Bevollmächtigte muss folgendes mitbringen:
    • Eine von Ihnen ausgestellte und unterschriebene Vollmacht.
    • Die Kopie Ihres Studierendenausweises und die Kopie (Vorder- und Rückseite) eines gültigen Personaldokumentes von Ihnen.
    • Ein gültiges Personaldokument des Bevollmächtigten.
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Wie remonstriere ich richtig?

§ 1 Vorüberlegung

  1. Unzufriedenheit mit der Note ist allein kein Beschwerdegrund.
  2. Es kommt darauf an, berechtigter Weise mit der Korrektur – also mit der Grundlage für die Notengebung – unzufrieden zu sein. Eine Korrektur kann aus verschiedenen Gründen mangelbehaftet sein. Die wichtigsten sind:

a. rechtliche Fehleinschätzungen des Korrektors,

b. inhaltliche Fehleinschätzungen/fehlende Berücksichtigung der Ausführungen,

c. Diskrepanz zwischen vergebener Note und deren Rechtfertigung.

§ 2 Formales

  1. Die Remonstration ist schriftlich abzufassen. Sie sollte einen Umfang von 3 Seiten nur in Ausnahmefällen überschreiten.
  2. Man sollte Sie an den verantwortlichen Professor und den Korrektor adressieren. Der angeschlagene Ton sollte im Grundsatz freundlich, aber bestimmt sein. Je nach dem, was der Korrektor falsch gemacht hatte und welche Grundhaltung er zum Ausdruck gebracht hat, kann man selbst auch deutlich sein.
  3. Für alle Studienordnungen gilt eine einheitliche Frist von drei Wochen nach fakultätsüblich bekanntgegebenem Termin der Ausgabe bzw. Besprechung.

§3 Sachliches

  1. Die Remonstration beginnt mit der Feststellung, dass die Korrektur sachlich unrichtig und deshalb die vergebene Notenstufe zu niedrig ist.

Bsp.:

Sehr geehrte Frau Prof. Muster, sehr geehrter Korrektor,

ich darf das korrigierte Exemplar meiner Hausarbeit an Sie zurückreichen. Ich halte die Bewertung für sachlich nicht gerechtfertigt und daher in der Notenstufe zu niedrig.

  1. Daran schließt sich das Kernstück der Beschwerde an, die Darlegung der Remonstrationsgründe. Man kann diesen Teil einfach einleiten, indem man "Gründe:" oder "Im einzelnen:" schreibt.

Es folgt eine gegliederte und kommentierte Analyse der unzutreffenden Bemerkungen des Korrektors. J e mehr Widersprüche man direkt an Aussagen des Korrektors festmachen kann, desto größer sind Erfolgschancen.

a.       Man stellt also in einem Satz unter Angabe der Fundstelle in der Hausarbeit kurz das vom Korrektor monierte Problem dar. Tm nächsten Satz sollte der Einwand des Korrektors kurz und präzise entkräftet werden.

b.      Dabei kann man auf Literatur verweisen. Besonders effektiv und in allen denkbaren Problemlagen verwendbar ist auch ein Hinweis auf eine entgegenstehende Auffassung des verantwortlichen Professors, die er idealer Weise während der Hausarbeiten- oder Klausurbesprechung geäußert hatte.

Freilich ist nicht nur richtig, was in der Lösungsskizze steht. Der Korrektor muss den in der Arbeit dargestellten Lösungsweg mitdenken und honorieren, es sei denn, er ist nicht vertretbar .

(1)   Rügen kann man somit grundsätzlich:

(i)                  als "nicht vertretbar" monierte diskutable Ergebnisse

(ii)                unzutreffende Einwände gegen die Argumentation

(iii)               unzutreffende Einwände gegen Inhalte, insb. angeblich fehlende Darstellungen

(iv)              unzutreffende Einwände gegen Ansätze

(v)                unzutreffende Einwände gegen den Aufbau

(2)   Rügen kann man auch formelle Korrekturfehler. Schlängellinien oder Bemerkungen a la "nur iE vertretbar" können eine Bewertung freilich nicht tragen. Mängel müssen grundsätzlich als solche gekennzeichnet werden.

(3)   Schwieriger ist es, fehlende Übereinstimmung von Wort- und Punkturteil zu kritisieren --, oder falschen Gebrauch von Beurteilungsspielräumen zu rügen, da es insoweit zumeist ",--1 an unzutreffenden Randbemerkungen fehlt (" ,.. eine erfreuliche Bearbeitung: 6 Punkte"). Jedenfalls kann der Korrektor aber nicht deshalb niedriger punkten, weil er die vertretene Mindeffi1einung nicht teilt und deshalb auch die Argumentation für wenig überzeugend hält (" ,., iE leider nicht überzeugend. Aufgrund guter Argumentation aber trotzdem 6 Punkte").

Die alte Rechtsprechung, dass die Bewertung von Prüfungsleistungen inhaltlich durch die Verwaltungsgerichte nichtüberprüft werden kann, ist übrigens schon seit fast 10 Jahren aufgegeben. Eine vertretbare und folgerichtig begründete Lösung darf nicht als falsch gewertet werden (BVerfGE 84, 34 (55); Maurer, Allgemeines Verwaltungsrecht, II. Auflage, 1997, § 7 Rn. 43, S. 137).

(4)   Sollte ein Korrektor auf folgenden oder ähnliche, nämlich die Form betreffende, Gedanken gekommen sein: "Verfasser bedient sich jedoch offensichtlich einer platzsparenden Schriftart, deshalb nur 12 Punkte", weil Arial Narrow benutzt wurde, aber Times New Roman nicht ausdrücklich gefordert war, ist eine Neubewertung selbstredend fällig.

 

c.       Zwar ist es grundsätzlich nicht ausreichend, vergleichend zu remonstrieren. Dennoch ist im Prüfungsrecht die Geltung von Art. 3 I GG anerkannt. Deshalb kann man jedenfalls ergänzend auf andere Arbeiten hinweisen, in denen zum Beispiel die Prüfung eines Aspektes mit "schön gesehen" kommentiert wurde; während man selbst nur ein "überflüssig" erntete.

  1. Endlich sollte man darum bitten, die Note zu verändern. Das kann zum Beispiel so aussehen:

Nach alledem darf ich Sie daher freundlichst bitten, die festgesetzte Notenstufe nochmals einer kritischen und wohlwollenden Prüfung zu unterziehen.

Dem Professor oder dem Korrektor eine Benotung explizit vorzuschlagen, kann nicht empfohlen werden. Jedoch sollte man anklingen lassen, wo man hin möchte.

Mit freundlicher Unterstützung von

Thomas Diehn, 19. Mai 2000

 

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Was ist "das Rep"?

Hinter dieser Abkürzung (tatsächlich: Repetitorium) verbirgt sich die Bezeichnung für einige Monate leidigen Schuftens vor dem Staatsexamen.

Um sich auf die Pflichtfachprüfungen vorzubereiten, werden alle relevanten Themengebiete des Grund- und Hauptstudiums wiederholt und vertieft.

Nun hat man dabei drei Möglichkeiten:

Man nutzt die Angebote des Unireps, wobei in Vorlesungen gedrängt der relevante Stoff behandelt wird. Zusätzlich besucht man den Klausurenkurs, bei dem einmal in der Woche eine Examensklausur und, wenn gewünscht, Korrektur angeboten wird.

Man geht zu einem privaten Repetitor, meist auch Autoren von Skriptenreihen, die ebenfalls den relevanten Stoff behandeln und dabei besonders die Falllösung trainieren. Es heißt, dort bekomme man das Wissen für viel Geld eingehämmert.


Man bildet eine Lerngruppe, nutzt vielleicht auch noch den Klausurenkurs der Uni und bereitet sich ohne Rep auf das Examen vor.


Mischformen von all dem ist natürlich auch immer drin.

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Was heißt "Examen ohne Rep"

 

Am Ende des Jurastudiums erwartet uns alle das gleiche Schicksal: das Staatsexamen. Wie besteht man das wohl? Dafür gibt es viele Rezepte. Die am ehesten gewählte Methode ist dabei der Besuch eines privaten Repetitoriums. Vielerlei heißt es, dies sei der besonders erfolgversprechende Weg. Schließlich gehe man hierbei sicher, alle prüfungsrelevanten Gebiete irgendwie durchzupauken. Andere greifen auf das Unirepetitorium zurück. Auch hierbei entscheiden die Veranstalter und nicht die Besucher, welcher Stoff behandelt wird und wann. Die ganz Mutigen aber wagen sich an das Staatsexamen ohne Repetitorium.

Drei bis fünf Studenten finden sich Anfang des Semesters zusammen, meist über einen Aushang an Pinnwänden, um gemeinsam die Examensvorbereitung in Angriff zu nehmen. Hierbei ist ein hohes Maß an Eigenverantwortung und Disziplin gefragt, was viele eher abschreckt. Aber auch wenn man genug Selbstvertrauen und Willen besitzt, so ist es doch schwierig, sich von der Panik aller nicht mitreißen zu lassen. Wie aber funktioniert das Examen ohne Rep nun genau?

Das besonders reizvolle hierbei ist natürlich, dass es gerade keine starre Vorgehensweise gibt. Ohne Repetitorium, so heißt es oft, ist man freier. Das bedeutet aber nicht, dass diese Studenten nur Freizeit haben und nur einmal im Monat die Prüfungssimulation der Uni besuchen. Es erscheint viel eher, als seien die Studenten, die kein Repetitorium besuchen, von ganz besonderem Eifer gepackt.

Besondere Bedeutung in der Lerngruppe hat der Lernplan. Der wird in den ersten Treffen erstellt, wobei alle an den Inhalten mitwirken. Es werden die Termine festgelegt, an denen zu den jeweiligen Themengebieten Sitzungen stattfinden sollen. Hierbei wird natürlich auch Urlaub eingeplant. Steht der Lernplan fest, dann gilt es, sich gut auf die Sitzungen vorzubereiten. Dazu gehört einmal, sich inhaltlich fit zu machen. Zum anderen ist immer einer von den Lernenden an der Reihe, einen Fall zur gemeinsamen Lösung vorzubereiten. Wer dies bei welchem Thema übernimmt, wird ausgelost. Damit wird gewährleistet, dass jeder sich auch mal in einen Stoff zu vertiefen hat, der ihm nicht so liegen mag.

Und hier kommt noch einmal die Disziplin ins Spiel. So sehr kommt es auf sie nämlich plötzlich gar nicht mehr an. In einer gut funktionierenden Lerngruppe besteht genug Druck, dass sich die Studenten auf die Sitzungen sehr genau vorbereiten. Sie sind darauf angewiesen, miteinander zu arbeiten. Soziale Verantwortung schafft hier vielleicht einen noch größeren Anreiz als der gehobene Zeigefinger des Repetitors.

So geht es dann bis zum Staatsexamen. Dabei lernt man nicht nur Jura, sondern auch Eigenorganisation und Teamfähigkeit. Fähigkeiten, die heute mehr denn je gefragt sind.

 

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Leidensgenossen im Examen...

In der Vorbereitungszeit zum Examen gibt es einiges, über das man sich mit anderen austauschen möchte.

Ob ihr Lerngruppen sucht oder Erfahrungsberichte, es lohnt sich ein Blick auf die Seiten der Foren von Juraexamen.com.